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  1. Mitmachen

Spitzenabdeckung Rettungsdienst

Mit der sog. "Spitzenabdeckung Rettungsdienst" unterstützen wir den Regelrettungsdienst in Situationen, in denen sämtliche hauptamtlich besetzten Fahrzeuge in Oelde und den umliegenden Ortschaften nicht verfügbar sind. Weitere Informationen zur Spitzenabdeckung finden Sie hier. Neben den Sanitätsdiensten sind Einsätze im Rahmen der Spitzenabdeckung die Einsatzart, zu der wir am häufigsten alarmiert werden (Hier finden Sie unser Einsatztagebuch)

Im Falle einer Alarmierung rücken wir mit unseren beiden KTWs aus. Hierbei müssen wir eine DIN-Vorschrift beachten, in der sowohl die Mindestausstattung der Fahrzeuge als auch die Mindestqualifikation der Besatzung geregelt ist. Konkret fordert die DIN bei einem KTW mindestens einen Rettungshelfer und einen Rettungssanitäter, welcher dann als Transportverantwortlicher eingesetzt wird. Wie man Rettungshelfer bzw. Rettungssanitäter wird, stellen wir weiter unten nochmal detaillierter vor.

Aufgrund der Anforderung an die Qualifikation der Besatzung ist ein Engagement in der Spitzenabdeckung nur möglich, wenn man die entsprechenden Lehrgänge bereits absolviert hat oder über das DRK Oelde besucht (hierbei ist der zeitliche Aufwand nicht zu unterschätzen).

Rettungshelfer

Ausbildung

  • 80 h Theorielehrgang
  • 80 h Praktikum im Rettungsdienst
  • staatl. Abschlussprüfung (schriftlich, mündlich, praktisch)

Aufgaben

  • Patientenversorgung-/behandlung im Rahmen von Krankentransporten
  • Alarmierung zu Sekundäreinsätzen auf einem KTW (mit einem Rettungssanitäter)

 

Rettungssanitäter

Ausbildung

  • 160 h Theorielehrgang
  • 80 h Krankenhauspraktikum (in den Bereichen Notaufnahme, Intensivstation, OP/Anästhesie)
  • 80 h Praktikum im Rettungsdienst
  • staatl. Abschlussprüfung (schriftlich, müdlich, praktisch)

Aufgaben

  • Patientenversorgung-/behandlung bei Notfalleinsätzen und Krankentransporten
  • Alarmierung zu Primäreinsatzen auf einem Rettungswagen (zusammen mit einem Notfallsanitäter)
  • Transportführer auf dem KTW

Nach bestandener Prüfung ist bei beiden Lehrgängen jährlich eine 30h-Fortbildung an einer zertifizierten Rettungsschule nachzuweisen, ansonsten verfällt die Qualifikation.

 

* die Angaben zu den Qualifikationen beziehen sich auf das Land NRW gem. RettAPO NRW.